Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 45 Abs. 1, 45 Abs. 3 StVO für die Straßen „Neue Straße“ und „Im Rohr“, Ortsteil Frankershausen

Berkatal, den 03. 05. 2024

Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 45 Abs. 1, 45 Abs. 3 StVO für die Straßen „Neue Straße“ und „Im Rohr“, Ortsteil Frankershausen

 

Die Nutzung der Straßen „Neue Straße“ und “Im Rohr“ zum Zwecke des Haltens und Parkens wird gemäß beigefügten Beschilderungsplan für den Gesamtverkehr eingeschränkt.

Wegen der Ausfahrt der Feuerwehr aus der Straße „Im Rohr“ in die Straße „Neue Straße“ muss das Halten und Parken eingeschränkt werden. Damit die im Feuerwehrhaus Frankershausen eingestellten Fahrzeuge im Falle eines Einsatzes ungehindert ausfahren können, ist die Anordnung zusätzlicher Beschränkungen für Halten und Parken hinsichtlich der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 StVO) erforderlich.

Die Anlieger sowie der Feuerwehrausschuss der Gemeinde Berkatal wurden zur vorgesehenen Anordnung im Vorfeld angehört.

 

 PM 

Anordnung „Im Rohr“: Zeichen 283 (Absolutes Halteverbot) an drei Stellen.

 

 PM 

Anordnung „Neue Straße“: Zeichen 283 (Absolutes Halteverbot) an drei Stellen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesen gekennzeichneten Bereichen das Halten und Parken auf der Straße und auch auf dem Gehweg generell verboten ist.

 

Vorstehende Verfügung wird bekannt gegeben.

 

Berkatal, den 03.05.2024

 

Dr. Bergner

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 45 Abs. 1, 45 Abs. 3 StVO für die Straßen „Neue Straße“ und „Im Rohr“, Ortsteil Frankershausen