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Berechtigte Familien können sich jetzt 130 Euro zum Schulstart aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder sichern

Berkatal, den 21. 08. 2024

Pressemitteilung

 

                                                                                                   Eschwege, den 20. August 2024 

 

 

Berechtigte Familien können sich jetzt 130 Euro zum Schulstart aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder sichern

 

Ende August startet das neue Schuljahr 2024/2025 in Hessen und viele Eltern mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Bürgergeld sorgen sich um die Ausstattung ihrer Kinder zum neuen Schuljahresbeginn. Schulmaterial wie Hefte, Bücher, Stifte, Schulrucksack usw. ist teuer. Doch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – mit einer Bezuschussung von insgesamt 195 Euro – sorgt für einen guten Start ins neue Schuljahr für alle Kinder. 

 

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

 

Um Kindern von gering verdienenden oder arbeitslosen Eltern uneingeschränkt die Teilnahme am sozialen oder kulturellen Leben zu ermöglichen, wurde 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit niedrigem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können.

 

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

 

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), Sozialhilfe, Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben die Möglichkeit, Angebote und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten. 

 

Welche Leistungen gibt es?

 

Ausflüge und Klassenfahrten

 

Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten organisiert, können hierfür die erstandenen Kosten in bestimmter Höhe übernommen werden.

 

Schulbedarf

 

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung aktuell zum 1. August 

130 Euro und zum 1. Februar weitere 65 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Taschenrechner, Stifte, Schreibhefte usw. sollen dadurch erleichtert werden.

 

 

Schülerbeförderungskosten

 

Wenn die Fahrtkosten zur Schule für Schüler und Schülerinnen ab der Oberstufe nicht von Dritten finanziert werden, können die Schülerbeförderungskosten (auch das Schülerticket Hessen und das Deutschlandticket) über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden. Voraussetzung ist hier eine Entfernung von mindestens 3 km zur nächstgelegenen Schule.

 

Nachhilfe

 

Schüler und Schülerinnen benötigen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um die Lerndefizite zu beheben, kann eine außerschulische ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe) gewährt werden.

 

Mittagessen

 

Bieten die Schule oder die Kindertageseinrichtung ein gemeinsames Mittagessen an, können die Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen erhalten.

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote. Durch diese Bezuschussung sollen anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche stärker als bisher in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integriert und der Kontakt zu Gleichaltrigen intensiviert werden. 

 

Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an folgenden Aktivitäten entstehen:

 

  1. Mitgliedsbeiträge  

  2. Künstlerisch-kulturelle Bildung 

  3. Freizeiten  

  4. Teilnahme an Schulprojekten (Schul-AGs)

  5. Mit der Teilnahme an Aktivitäten verbundene Aufwendungen

 

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Mitgliedsbeiträge zur Teilnahme im Verein wie bspw. Turn- und Sportvereine, Feuerwehr, Karneval etc. übernommen werden.  Darüber hinaus können auch Kursgebühren für bspw. Schwimmkurse (von Baby bis Schulkind), Mutter-Kind-Turnen usw. bezuschusst werden. 

 

 

Der anerkannte Bedarf umfasst bis zum Höchstbetrag die Aufwendungen, die durch Musikunterricht (und vergleichbaren Unterricht), vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung (zum Beispiel Museumsbesuche) – soweit sie außerschulisch angeboten werden – entstehen.

 

 

Unter dem Begriff „Freizeiten“ sind auch besondere Veranstaltungen (Fahrten, Ausflüge) von Horten in den Ferienzeiten einzuordnen. Diese stellen keine Klassenfahrten dar und können daher „nur“ im Rahmen der sozialen und kulturellen Teilhabe übernommen werden. Darunter fallen auch kirchliche Freizeiten (z.B. Firmwochenende, Konfirmandenfreizeit). Auch die von der Jugendförderungen Werra-Meißner und freien Jugendhilfe anerkannten Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (mehrtägige Zeltlager, Ferienfreizeiten, Ferienspiele etc.) fallen unter den Begriff der Freizeit. Miteinbezogen werden können auch im Rahmen der Teilnahme an der Freizeit anfallende Eintrittsgelder (bis zum Höchstbetrag).

 

 

In vielen Schulen werden freiwillige Schulprojekte (Schul-AGs) angeboten (z.B. im musikalischen und sportlichen Bereich). Da für die Schülerinnen und Schüler von Seiten der Schule keine Verpflichtung zur Teilnahme besteht, fallen die Schulprojekte unter die soziale und kulturelle Teilhabe. 

 

 

Auch spezielle Ausrüstungsgegenstände wie Musikinstrumente, Tischtennisschläger etc. oder spezielle Sportkleidung wie z.B. ein Wettkampfanzug oder Fußballschuhe können aus dem Budget bezahlt werden.

 

 

Kontakt

 

Für Informationen oder Fragen bei der Antragsstellung zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können sich Anspruchsberechtigte an unsere Mitarbeiterinnen Frau Anne Stützer, Telefonnummer 05651/302-16007 oder E-Mail: und an Frau Angela Heckmann unter Telefonnummer 05651/302-1488 oder E-Mail: wenden. 

 

Die Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie einen Informationsflyer 

finden Sie auf der Homepage des Werra Meißner Kreises unter www.werra-meissner-kreis.de und www.familiennetz-wmk.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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