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Die Verbraucherzentrale informiert: Getäuscht: Inhaber von Prämiensparverträgen

Berkatal, den 12. 07. 2023

Pressemitteilung vom 10.Juli 2023

 

Getäuscht: Inhaber von Prämiensparverträgen

Verbraucherzentrale Hessen mahnt Kreissparkasse Schwalm-Eder erfolgreich ab

 

„In Kürze endet die Vertragslaufzeit für Ihren Ratensparvertrag“, schrieb die Kreissparkasse Schwalm-Eder den Inhabern von unbefristeten Ratensparverträgen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Hessen vor und mahnte die Kreissparkasse erfolgreich ab.

Stefanie G. erhielt Anfang des Jahres ein Schreiben der Kreissparkasse Schwalm-Eder mit der Ankündigung, dass Ihr Prämiensparvertrag in Kürze endet. Den unbefristeten Ratensparvertrag hatte Frau B. im Jahr 1998 mit variabler Grundverzinsung und Bonuszahlung auf die einzuzahlenden Sparraten geschlossen. Bei 45-facher Jahressparleistung sollte nach dem Vertrag eine 100% Prämie realisiert werden. Das Produkt wurde seinerzeit mit einem Werbeflyer beworben, der eine Realisierung der Höchstprämie in einer Vertragsdauer von bis zu 25 Jahren versprach.

 

„Mit dem Schreiben hat die Kreissparkasse Schwalm-Eder Inhaber von Prämiensparverträgen aus dem Jahr 1998 getäuscht“, sagt Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Hessen. „Verbrauchern wird der Eindruck vermittelt, der bestehende Prämiensparvertrag laufe automatisch aus, was hier nicht der Fall ist“, so Wolf.

Unbefristete Verträge enden nicht automatisch

Unbefristete Ratensparverträge setzen mit vereinbarten Prämienstaffeln einen Bonusanreiz, auf den die Verbraucher vertrauen können. Die Kreissparkasse kann diese Verträge nicht einseitig vor Erreichen der 100% Prämie kündigen. Auch kann sich die Kreissparkasse nicht auf die 25-jährige Laufzeit berufen, die im Werbeflyer aus dem Jahr 1998 versprochen wurde, um die Höchstprämie zu erreichen. „Der Werbeflyer ist nicht Vertragsinhalt geworden“, erklärt Wolf. Zudem wurde die Höchstprämie in den meisten Fällen, die der Verbraucherzentrale bekannt sind, noch nicht erreicht.

Die Kreissparkasse Schwalm-Eder hat auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Hessen eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, es zu unterlassen, die Inhaber der unbefristeten Prämiensparverträge darüber zu informieren, dass die Verträge automatisch enden. „Ich fordere die Kreissparkasse auf, alle betroffenen Verbraucher über die wahren Vertragslaufzeiten sowie die Realisierung der Prämien zu informieren“, sagt Wolf.

 

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