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Die Verbraucherzentrale informiert: Gut zu wissen: Teilverkauf von Wohneigentum

Berkatal, den 26. 06. 2023

Pressemitteilung vom 21.Juni 2023

 

Gut zu wissen: Teilverkauf von Wohneigentum

Verbraucherzentrale Hessen bietet erneut Online-Vortrag zum Teilverkauf von Wohneigentum an

 

In ihrer Vortragsreihe „Gut zu wissen“ bietet die Verbraucherzentrale Hessen am 05. Juli 2023 von 17.00 bis 18.00 Uhr den Online-Vortrag „Teilverkauf von Wohneigentum“ an. Mit dieser Vortragsreihe, die im April startete, informiert die Verbraucherzentrale in loser Folge zu verschiedenen Finanzthemen. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenfrei. Anmeldungen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen.

 

Für viele Immobilienbesitzer ergibt sich mit dem Eintritt in die Rente ein Problem: Die Altersvorsorge ist im Eigenheim gebunden. Steigende Lebenshaltungskosten führen zu finanziellen Engpässen, die notwendige Sanierungen der Immobilie, Umbauten für seniorengerechtes Wohnen oder die kleinen Freuden im Alltag einschränken.

 

Erste Anbieter von Teilkäufern von Immobilien wurden 2018 gegründet. Seitdem wächst der Markt rasant und wird stark beworben. „Nicht alles, was in Teilkaufverträgen vereinbart wird, passt zu den Vorstellungen der Seniorinnen und Senioren“, sagt Gudrun Römhild, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Hessen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dieses Frühjahr auf die Risiken des Teilverkaufs hingewiesen. 

 

In ihrem Online-Vortrag berichtet die Referentin von Fallstricken in der Vertragsgestaltung, informiert über die Risiken und gibt Tipps, worauf zu achten ist.

 

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