Die Verbraucherzentrale informiert: Pressemitteilung vom 16. September 2022 EU-Verbandsklage voranbringen Statement der Verbraucherzentrale Hessen Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt die Initiat
Pressemitteilung vom 16. September 2022
EU-Verbandsklage voranbringen
Statement der Verbraucherzentrale Hessen
Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt die Initiative aus dem Hessischen Justizministerium zur Entlastung der Zivilgerichte, die heute im Bundesrat verhandelt wird. Aufgabe der Rechtspolitik ist eine schnelle und verbraucherfreundliche Umsetzung der EU-Verbandsklage. Allein diese hat das Potential, die Gerichte bei Massenverfahren wirklich zu entlasten. Die EU-Verbandsklage muss bis Ende des Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.
Um die Gerichte zu entlasten, sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen erforderlich:
- eine zügige und rechtssichere höchstrichterliche Klärung der den Massenverfahren zugrundeliegenden Rechtsfragen,
- eine Konzentrationsmöglichkeit von Beweisaufnahmen, um bei gleichgelagerten Sachverhalten die vielfache Wiederholung von Zeugenvernehmungen und Sachverständigengutachten zu vermeiden.
„Beides ist aus unserer Sicht mit der EU-Verbandsklage zu lösen, die bis zum Jahresende in deutsches Recht umzusetzen ist. Diese gibt Verbraucherverbänden die Möglichkeit, direkt auf Zahlung an die geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher zu klagen. Leider hat das Bundesministerium der Justiz noch immer keinen Gesetzentwurf vorgelegt“, sagt Philipp Wendt Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.
Position der Verbraucherzentrale Hessen zur EU-Verbandsklage
Die Verbraucherzentrale Hessen hat ihre Positionen zur EU-Verbandklage in ihrem Politik-Brief „Recht stärken. Gemeinsam. Effizient“ dargelegt.
Dieser steht hier zum Nachlesen zur Verfügung:
www.verbraucherzentrale-hessen.de/verbraucherzentrale/politikbriefe-48646.
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