Corona-Virus: 153 neue Fälle, 15.947 Gesamtfälle, 201 Verstorbene
Corona-Virus: 153 neue Fälle, 15.947 Gesamtfälle, 201 Verstorbene
Seit Dienstag gibt es 153 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten liegt damit am heutigen Mittwoch bei 15.947. Insgesamt sind 201 Todesfälle zu verzeichnen.
Es kommt vermehrt zu Ausbrüchen in Seniorenheimen und Reha-Einrichtungen. Das Ausbruchsgeschehen in den Kindergärten ist unverändert stark. Außerdem gibt es viele positive Ag-Schnelltests diffus über die Schulen im Kreis und auch entsprechende Meldungen von dezentralen Teststellen. Durch das Gesundheitsamt sind entsprechende Absonderungen und Schutzmaßnahmen angeordnet worden.
Die Siebentage-Inzidenz liegt aktuell bei 1646. Das RKI meldet für den heutigen Tag eine Inzidenz von 1629. Abweichungen bei den 7-Tages-Inzidenzen kommen ggf. durch Verzögerungen in der Meldekette.
Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 24 Patienten auf der Normalstation und 5 Patienten auf der Intensivstation, davon 3 Personen mit Beatmung, behandelt.
Kontaktpersonen, beispielsweise auch zu Fällen aus umliegenden Landkreisen, wurden bzw. werden weiterhin ermittelt. Es befinden sich zurzeit über 1580 Personen in Quarantäne. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 1 bis 99 Jahren. Weitere Informationen unter: www.werra-meissner-kreis.de/corona
Hinweis für Reiserückkehrer zur Ausweisung internat. Risikogebiete (Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet) gibt es unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Folgende aktuellen STIKO-Empfehlungen sind zu beachten:
- Die STIKO ruft weiterhin alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen.
- Die STIKO empfiehlt die Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Zur Optimierung der Grundimmunisierung nach 1-maliger Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen wird weiterhin ein mRNA-Impfstoff empfohlen.
- Von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) wurde im Dezember 2021 eine zweite Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen zur Zweitimpfung zugelassen. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin allen Personen ≥ 18 Jahre, die eine erste Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Auch für die Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur 2. Dosis der Grundimmunisierung wird ein mRNA-Impfstoff empfohlen.
- Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz nach 1. Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. Durch die 2. Auffrischimpfung soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken kann. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.
Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer 2. Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch angenommen, dass die 2. Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die 1. Auffrischimpfung.
- Flüchtlinge, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Für diese Einstufung brauchen Personen (derzeit) eine vollständige Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff. Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥28 Tagen begonnen werden. Impfungen und auch Testungen können Flüchtlinge an allen Test- und Impfstellen kostenfrei wahrnehmen.
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