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Die Verbraucherzentrale informiert: Tattoos: Etwas, das bleibt

Berkatal, den 15. 03. 2022

Pressemitteilung vom 15.März 2022

 

 

Tattoos: Etwas, das bleibt

Am 21. März ist der Tag des Tattoos. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps zur Auswahl von Studios

 

Seit Januar gelten in der EU strengere gesetzliche Anforderungen an Tattoo-Farben. Mehr als 4.000 Substanzen sind seither verboten bzw. beschränkt worden. Dennoch ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher schwierig, die Qualität von Tattoo-Farben einzuschätzen. Wesentlich sicherer wäre es nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen, wenn es eine Positivliste gäbe, also eine Liste mit geprüften und unbedenklichen Inhaltsstoffen.

 

Tattoo-Farben werden dauerhaft unter die Haut eingebracht. Sie können im Körper wandern, nachgewiesen wurden sie schon in Lymphknoten und in der Leber. Welche gesundheitlichen Auswirkungen die Farben haben, ist weitgehend unbekannt. Sehr vorsichtig sein sollten auf jeden Fall Allergiker, vor allem bei einer Nickelallergie, da Tattoo-Farben Nickelverunreinigungen enthalten können.

 

„Auch die Trennung von einem Tattoo kann große Probleme machen“, sagt Daniela Hubloher, Medizinerin in der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen. „Trotz moderner Lasertechnik lassen sich nicht alle Farben entfernen oder es bleiben große Narben zurück.“

 

Tipps für die Auswahl von Tattoo-Studios

  1. Unabdingbare Kriterien bei der Auswahl eines Tattoo-Studios sind sorgfältige Hygiene und die Verwendung steriler Nadeln und steriler Einmal-Farbtuben.
  2. Wer sich ein Tattoo stechen lassen möchte, sollte ich vorab bestätigen lassen, dass die Farben der EU- Verordnung 2020/2081 entsprechen.
  3. Die Farben sollten einzeln genannt werden - mindestens mit Name und Anschrift des Herstellers, Angabe der einzelnen Inhaltsstoffe, die Chargennummer und ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ein Foto des Etiketts hilft, bei später auftretenden Allergien nachzuvollziehen, welche Farben und Inhaltsstoffe verwendet wurden.
 

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