Neuer Kreisfischereiberater berufen
Pressemitteilung
Eschwege, den 3. März 2022
Neuer Kreisfischereiberater berufen
Johannes Nölker folgt auf Lars Renner – Stellvertreter bleibt Manfred Westphal
Die Berufung des bisherigen Fischereiberaters Lars Renner endete nach fünf Jahren Ende Februar. Auf eigenen Wunsch trat er nicht für eine zweite Amtszeit an. Als künftiger Fischereiberater wurde deshalb nun Johannes Nölker mit Zustimmung des Kreisausschusses sowie des Verbandes Hessischer Fischer e. V. für die kommenden fünf Jahre berufen. Er ist damit kraft Amtes gleichzeitig Mitglied im Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung.
Der stellvertretende Fischereiberater Manfred Westphal ist seit 1997 in diesem Amt tätig und steht für eine weitere Amtsperiode bis 2027 zur Verfügung. Er wird nach erneuter Berufung im Amt tätig bleiben und ist somit auch weiterhin Mitglied im Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung.
Johannes Nölker ist aufgrund seiner Ausbildung zum Fischwirt prädestiniert, die Aufgaben des Kreisfischereiberaters zu übernehmen. Seine Ausbildung absolvierte er von 2012 bis 2014 bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Fachrichtung Fischhaltung und Fischzucht in Höchstadt a. d. Aisch sowie in Starnberg. Weiterhin vollzog der 29-Jährige von 2014 bis 2018 das Studium der Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Zudem betreibt er bereits seit 2013 sein eigenes Unternehmen in Fischzucht und Vermarktung. Ehrenamtlich engagiert er sich seit einigen Jahre als Gewässerwart beim Angelsportverein Eschwege e.V..
Bildunterschrift: Landrätin Nicole Rathgeber (v.m.) dankte Johannes Nölker (v.l.) und Manfred Westphal (v.r.) bei ihren Berufungen im Beisein von Fachbereichsleiterin Andrea Möller (h.m.) sowie Torsten Brandt 8 (h.l.) und Jens Lorbach (h.r.) von der Kreisverwaltung für die Bereitschaft sich als Berater für den Werra-Meißner-Kreis zu engagieren und wünschte ihnen gute Verrichtung und viel Freude in ihren ehrenamtlichen Funktionen.
Hintergrund:
Nach § 46 des Hessischen Fischereigesetzes ist von der unteren Fischereibehörde nach Anhörung der in ihrem Verwaltungsbereich ansässigen Fischereiorganisationen ein Fischereiberater und ein Stellvertreter auf die Dauer von fünf Jahren zu berufen.
Der Fischereiberater ist ehrenamtlich tätig. Er ist als Berater der Fischereibehörde in wichtigen, die Fischerei betreffenden Fragen zu hören. Hierbei handelt es sich insbesondere um
- die Beurteilung von Bauvorhaben, bei denen die Fischereibehörde zu beteiligen ist und eine fachliche Stellungnahme abzugeben hat,
- die Mitwirkung bei der Prüfung von Fischereipachtverträgen und
- die Beteiligung bei Evaluierungsverfahren betreffend fischerei-rechtliche Vorschriften.
Darüber hinaus ist er kraft Amtes Mitglied des Prüfungsausschusses zur Abnahme der Fischerprüfung.
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