Werra-Meißner-Kreis startet Hygienebelehrung im Online-Verfahren
Pressemitteilung
Eschwege, den 28. Februar 2022
Werra-Meißner-Kreis startet Hygienebelehrung im Online-Verfahren
Bedingt durch die Corona-Pandemie haben insbesondere Einrichtungen mit Gastronomiebetrieb wirtschaftliche Einbußen erlitten. Nach dem zu erwartenden Abflauen der aktuellen Infektionswelle im Frühjahr wird aktuell davon ausgegangen, dass die Branche wieder zu einem weitgehend normalen Betrieb zurückkehren kann.
Für alle, die nunmehr erstmalig Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es aber, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe wurden seit vielen Jahren durch das Gesundheitsamt des Werra-Meißner-Kreises als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Corona bedingt ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher, flexibel und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann. Benötigt werden hierfür lediglich ein PC, Notebook oder Tablet, eine stabile Internetverbindung und ein Smartphone oder Tablet für eine Videoidentifikation.
„Unser Gesundheitsamt ist froh, die Hygienebelehrung ab sofort auf einer Internet-Plattform anbieten zu können. Unser neues Verfahren ist dabei nicht nur innovativ und sicher sondern aufgrund der flexiblen Nutzbarkeit auch besonders kundenfreundlich“, führt Gesundheitsdezernent und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wallmann aus. „Mit der neuen Online-Hygienebelehrung leisten wir einen Beitrag zur Unterstützung des Gastgewerbes nach den schwierigen letzten Monaten und werden gleichzeitig in vollem Umfang unserem Anspruch der „Digitalen Transformation“ gerecht, Verwaltungsleistungen flexibel und unkompliziert anzubieten. Weitere Online-Dienste befinden sich bereits in Vorbereitung und werden in den kommenden Monaten folgen“, ergänzt Landrätin Rathgeber.
Über das neue Verfahren können Belehrungs-Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 16 Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. Interessenten finden alle Informationen auf der Webseite des Werra-Meißner-Kreises unter https://www.werra-meissner-kreis.de/fachbereiche-einrichtungen/fb-5-gesundheit-verbraucherschutz-und-veterinaerwesen/51-fachbezogene-verwaltungsangelegenheiten/belehrung-des-lebensmittelpersonals .
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