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Die Verbraucherzentrale informiert: Fairere Vertragslaufzeiten

Berkatal, den 28. 02. 2022

Pressemitteilung vom 28.Februar 2022

 

Fairere Vertragslaufzeiten

Verbraucherzentrale Hessen informiert über Neuregelungen ab März 2022  

 

Nach den letzten Änderungen im Telekommunikationsrecht gelten ab März auch neue Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das betrifft Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen. Die Verbraucherzentrale Hessen fasst die Neuregelungen zusammen.

 

Für juristische Laien ist es zurzeit schwierig, den Überblick zu behalten. Der Gesetzgeber änderte in 2021 zahlreiche Gesetze im Bereich des Verbraucherschutzes. Diese Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Während die Schutzvorschriften im Telekommunikationsgesetz (TKG) bereits ab Dezember 2021 galten, war für manche Änderungen im BGB mehr Geduld gefragt. Wichtige Regelungen gelten erst ab März 2022, andere Regelungen lassen noch länger auf sich warten.

 

Ungewollte Vertragsverlängerungen

Wie schon das TKG will auch das neue BGB ungewollten Vertragsverlängerungen den Kampf ansagen. So soll künftig ein Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich kündbar sein. Vorher waren Verlängerungen um jeweils bis zu einem Jahr möglich, bei maximal dreimonatiger Kündigungsfrist.

 

Leider gilt die neue Regelung – anders als im TKG – jedoch nur für Neuverträge. „Das ist also ein guter Anlass, alte Verträge besonders kritisch zu prüfen. Teilweise lohnt sich ein Neuabschluss, vielleicht auch aus Kostengründen“, sagt Kai-Oliver Kruske, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Neuregelung betrifft viele Verträge, darunter Strom- und Gasverträge, Wartungsverträge oder auch Zeitschriftenabos.

 

Nicht angepasst wurde die maximal erlaubte Erstlaufzeit. Die Verbraucherzentralen hatten für eine Begrenzung auf ein Jahr gekämpft. Doch es sind weiterhin maximale Laufzeiten von zwei Jahren möglich. „Das schmälert die Freude über die insgesamt positiven Neuregelungen. Wir werden aber genau beobachten, wo nachjustiert werden muss“, so Kruske.

 

Kündigungsbutton ab Juli

Teil des Gesetzespakets war auch der Kündigungsbutton, mit dem Unternehmen die digitale Kündigung von Verträgen erleichtern sollen. Wer auf einer Website digitale Vertragsschlüsse ermöglicht, muss künftig auch eine digitale Kündigungsmöglichkeit schaffen. Der entsprechende Button muss schnell zu finden sein und darf keine unnötigen Hürden beinhalten. Doch diese Pflicht gilt wegen langer Umstellungsfristen erst ab Juli 2022.

 

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