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Gesundheitsamt ändert Abläufe in der Corona-Fallbearbeitung

Berkatal, den 28. 02. 2022

Pressemitteilung

Eschwege, den 28. Februar 2022

 

 

Gesundheitsamt ändert Abläufe in der Corona-Fallbearbeitung

 

Aufgrund der hohen Infektionszahlen und der neuen Verordnungslage hat die Arbeitsauslastung in den Gesundheitsämtern landes- bzw. bundesweit in den vergangenen Wochen deutlich zugenommen. Im Werra-Meißner-Kreis wie auch in den umliegenden Gesundheitsämtern kann derzeit keine vollständige tagesaktuelle Kontaktpersonen-Nachverfolgung mehr stattfinden. Es ist bei Anfragen an das Gesundheitsamt mit einer zeitlichen Verzögerung zu rechnen. Das Gesundheitsamt hat daher seine Arbeitsabläufe und Prozesse bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung angepasst, um trotz des hohen Infektionsgeschehens die zeitnahe Bearbeitung von Infektionsfällen sicherzustellen. Außerdem werden Antworten auf die häufigsten Fragen auch online unter www.werra-meissner-kreis.de/sonderseite-corona-virus zur Verfügung gestellt.

 

Zu den wesentlichen Neuerungen zählt, dass für infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige fortan keine schriftlichen Absonderungshinweise mehr durch das Gesundheitsamt ausgestellt werden.  Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich für die betroffenen Personen aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen. Um den Nachweis über die Quarantäne beispielsweise gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu erbringen oder um Verdienstausfallansprüche geltend zu machen, ist für infizierte Personen die Vorlage eines positiven PCR-Tests ausreichend. Enge Kontaktpersonen, die demselben Hausstand angehören, müssen für Verdienstausfallansprüche den positiven PCR-Testnachweis der infizierten Person und zusätzlich den Nachweis erbringen, dass die infizierte Person im selben Haushalt lebt, zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises. Enge Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes, die ermittelt wurden, erhalten eine schriftliche Bescheinigung der Quarantäne. Aufgrund der hohen Auslastung kann es bei der Bearbeitung gegenwärtig zu Verzögerungen kommen.

 

Das negative Testergebnis zur Verkürzung der Isolation ist dem Gesundheitsamt per E-Mail vorzulegen. Damit gilt die Quarantäne als abgeschlossen, das Ergebnis muss aber weiterhin aufbewahrt werden.

 

Medizinisch-pflegerisches Personal muss dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Testergebnis zur Beendigung einer Quarantäne zusenden und auf Rückmeldung vor Wiederaufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit warten.

 

Um nach einer überstandenen Infektion einen Genesenennachweis zu erlangen, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt oder eine Apotheke zu wenden. Informationen darüber, welche Apotheken Genesenennachweise ausstellen sind unter www.mein-apothekenmanager.de abrufbar.

 

Für weitere Fragen rund um das Coronavirus erreichen Bürgerinnen und Bürger das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 05651 335580 montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sowie Impfungen stehen auch unter www.werra-meissner-kreis.de/sonderseite-corona-virus zur Verfügung.

 

 

 

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