Corona-Virus: 227 neue Fälle, 8573 Gesamtfälle, 197 Verstorbene
Pressemitteilung
Eschwege, den 4. Februar 2022
Corona-Virus: 227 neue Fälle, 8573 Gesamtfälle, 197 Verstorbene
Seit Donnerstag gibt es 227 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten liegt damit am heutigen Freitag bei 8573. Insgesamt sind 197 Todesfälle zu verzeichnen. Durch das Gesundheitsamt sind entsprechende Absonderungen und Schutzmaßnahmen angeordnet worden.
Die Fallzahlen sind weiterhin extrem stark ansteigend. Derzeit gibt es vereinzelte Meldungen aus Seniorenheimen und Reha-Einrichtungen. In einer Gemeinschaftsunterkunft in Eschwege gibt es derzeit 25 PCR-positiv getestete Menschen. Positive Ag-Testungen gibt es auch in einer Gemeinschaftsunterkunft in Witzenhausen. An beiden Standorten werden weitere Ag-Testungen durchgeführt In einer Gruppe unbegleiteter Flüchtlinge in Eschwege sind 10 Personen PCR-positiv. Das Ausbruchsgeschehen in den Kindergärten ist unverändert stark. Außerdem gibt es sehr viele positive Ag-Schnelltests diffus über die Schulen im Kreis und entsprechende Meldungen von dezentralen Teststellen.
Die Siebentage-Inzidenz liegt aktuell bei 991. Das RKI meldet für den heutigen Tag eine Inzidenz von 995. Abweichungen bei den 7-Tages-Inzidenzen kommen ggf. durch Verzögerungen in der Meldekette.
Weil die 7-Tage-Inzidenz im Werra-Meißner-Kreis seit Montag (24.01.22) den dritten Tag in Folge bei über 350 liegt, gelten seit Dienstag (25.01.22) die Hotspot-Regelungen gemäß §27 Abs. 1 CoSchutzVO als besondere regionale Schutzmaßnahmen. Die zusätzlichen Schutzregelungen, die sich daraus ergeben, sind auf der Homepage des Kreises dargestellt (www.werra-meissner-kreis.de).
Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 21 Patienten auf der Normalstation und kein Patient auf der Intensivstation behandelt.
Kontaktpersonen, beispielsweise auch zu Fällen aus umliegenden Landkreisen, wurden bzw. werden weiterhin ermittelt. Es befinden sich zurzeit über 810 Personen in Quarantäne. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 1 bis 99 Jahren. Weitere Informationen unter: www.werra-meissner-kreis.de/corona
Hinweis für Reiserückkehrer zur Ausweisung internat. Risikogebiete (Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet) gibt es unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Folgende aktuellen STIKO-Empfehlungen sind zu beachten:
- Die STIKO ruft weiterhin alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen.
- Die STIKO empfiehlt die Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Zur Optimierung der Grundimmunisierung nach 1-maliger Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen wird weiterhin ein mRNA-Impfstoff empfohlen.
- Von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) wurde im Dezember 2021 eine zweite Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen zur Zweitimpfung zugelassen. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin allen Personen ≥ 18 Jahre, die eine erste Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Auch für die Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur 2. Dosis der Grundimmunisierung wird ein mRNA-Impfstoff empfohlen.
- Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz nach 1. Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. Durch die 2. Auffrischimpfung soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken kann. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.
Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer 2. Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch angenommen, dass die 2. Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die 1. Auffrischimpfung.
Beide Beschlussentwürfe sind mit den zugehörigen wissenschaftlichen Begründungen heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen zeitnah im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.
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