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Digitalisierung in der Bauaufsicht

Berkatal, den 13. 07. 2021

Pressemitteilung

Eschwege, den 13. Juli 2021

 

 

Digitalisierung in der Bauaufsicht

 

Die Digitalisierung beherrscht heute fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Insbesondere in Zeiten von Corona hat die Digitalisierung mehr an Bedeutung gewonnen.

 

Im Jahr 2017 wurden die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, eine Vielzahl von Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bis September 2022 digital anzubieten. Nach den Vorgaben des OZG müssen unter anderem bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren digital angeboten werden. Für eine vollständig digitale Bearbeitung von Anträgen ist jedoch mehr erforderlich als nur die digitale Antragsannahme.

Bereits seit 2010 bietet der Werra-Meißner-Kreis im Bereich Bauen das digitale Baugenehmigungsverfahren (ITeBau) der Firma ITEBO an. Ende 2019 kam dann der Online-Formularassistent hinzu. Ab diesem Zeitpunkt war es möglich, Anträge zu jeder Zeit ortsunabhängig online einzureichen. Über den digitalen Workflow kann das Baugenehmigungsverfahren vom Bauantrag über die Beteiligung bis hin zur Genehmigung und Archivierung ausnahmslos digital, rechts- und revisionssicher sowie medienbruchfrei bearbeitet werden.

Alle am Verfahren Beteiligte können, entsprechend ihren Berechtigungen und Rollen, Dokumente ablegen und austauschen. Auch die Kommunikation untereinander wird über die Plattform abgewickelt, so dass Fragen schnell geklärt werden können und diese zusätzlich nachvollziehbar in der Plattform abgelegt werden.

„Die Bearbeitung gestaltet sich effizienter, die Wege aller Beteiligten werden verkürzt und das Baugenehmigungsverfahren beschleunigt“, betont Dr. Rainer Wallmann, Baudezernent im Werra-Meißner-Kreis. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung digitaler Kreisverwaltung und haben im Bereich der digitalen Bauverwaltung mittlerweile eine Vorreiterrolle in Hessen“, führt Dr. Wallmann weiter aus.

Die positiven Erfahrungen nach nunmehr über 11 Jahren haben dazu geführt, dass das derzeit noch praktizierte 2-gleisige Verfahren (analoge und digitale Antragstellung) abgeschafft wird. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Bauaufsicht komplett auf das digitale Verfahren umstellen. Ab diesem Zeitpunkt können alle Bauanträge, Bauvoranfragen, Anzeigen nach § 64 HBO und Teilungsanträge nach § 7 HBO nur noch digital eingereicht werden.

Darüber hinaus ist auch die digitale Antragstellung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen und Anträgen auf Erteilung einer Abgeschlossenheitserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz möglich.

 

 

 

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