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Gesundheitsamt hat Genesenennachweise verschickt

Berkatal, den 21. 05. 2021

Pressemitteilung

Eschwege, den 21. Mai 2021

 

 

Gesundheitsamt hat Genesenennachweise verschickt

 

Das Gesundheitsamt des Werra-Meißner-Kreises hat die sogenannten Genesenenbescheinigungen verschickt.

 

Menschen deren PCR-Test vier Wochen bis zu einem halben Jahr alt ist, gelten als immun. Sie kommen in den Genuss der Anfang Mai beschlossenen Erleichterungen, müssen zum Beispiel keine negativen Tests beim Friseur oder in Läden vorlegen.

 

Für Menschen, deren Test mehr als sechs Monaten zurückliegt, ist dieser Nachweis ebenfalls wichtig, weil sie vorläufig nur einmal geimpft werden.

 

In Kombination mit dem Impfausweis können sie so zum Beispiel im Kino oder Restaurant nachweisen, dass sie mit nur einer Impfung den vollständigen Impfschutz haben.

 

Sofern solche Personen noch keine Erstimpfung haben, sollten sie sich jetzt zum Impfen anmelden.

 

Der Nachweis ist mehrsprachig und so auch im Urlaub einsetzbar.

 

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen können auch niedergelassene Ärzte diese Nachweise ausstellen. Allerdings sollten sie dies nur bei eigenen Patienten tun.

 

 

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