Informationen zur Eröffnung des Impfzentrums Eschwege
Pressemitteilung
Eschwege, den 28. Januar 2021
Informationen zur Eröffnung des Impfzentrums Eschwege
Die Landesregierung hat bestätigt, dass das Impfzentrum Eschwege am 9. Februar 2021 eröffnen soll.
Landrat Stefan Reuß und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann freuen sich darüber, dass es dann endlich auch in Eschwege zu einem Impfstart kommt: „Auch wenn längst nicht die Kapazitäten ausgeschöpft werden, weil noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, ist es ein gutes Zeichen für die Bevölkerung.“ Mit rund 300 Impfungen in der Woche soll es nach derzeitigen Informationen losgehen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen hierzu zusammengetragen:
Wo finde ich das Impfzentrum und wie erreiche ich es?
Adresse: Südring 37, 37269 Eschwege
Anreise mit dem PKW:
Bitte folgen Sie bei der Anreise der Beschilderung zum Covid-Impfzentrum auf den Bundesstraßen 7, 27, 452 und 249. Auch im Stadtgebiet Eschwege ist der Weg zum Impfzentrum ausgeschildert.
Die Anfahrt zum Besucherparkplatz des Impfzentrums erfolgt über die Einfahrt vom Südring aus.
Anreise mit dem ÖPNV:
Das Impfzentrum kann über folgende in der Nähe liegende Bus-Haltestellen Fliederweg, Schulzentrum und Jasminweg erreicht werden. (Siehe anhängende Anreiseinformation)
Wie sind die Öffnungszeiten des Impfzentrums?
Das Impfzentrum ist zu den bei der Terminvergabe vereinbarten Terminen geöffnet.
Wie erfolgt die Terminvergabe?
Können Paartermin vergeben werden?
Ja, nach Auskunft des Landes ist dies zukünftig möglich.
Ab wann werden Termine im Impfzentrum Eschwege vergeben?
Die zentrale Terminvergabe wird am 03. Februar 2021 für alle Impfzentren in Hessen freigeschaltet, um Terminbuchungen für Impftermine ab dem 09. Februar 2021 in den Impfzentren zu ermöglichen.
Was muss ich zum Impftermin mitbringen?
Grundsätzlich ist die Terminbestätigung, Personalausweis, Impfpass und Krankenversicherungskarte in den jeweiligen Impfzentren zur Wahrnehmung des Impftermins vorzuzeigen.
Wer ist berechtigt sich impfen zu lassen?
Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit regelt den Anspruch und die Priorisierung der Impfungen. Hiernach soll der vorhandene Impfstoff in einer ersten Phase zunächst für Personen mit höchster Priorität im Sinne von § 2 CoronaImpfV verwendet werden.
Hiernach werden zunächst nur Personen über 80 Jahre geimpft. In den folgenden Phasen können dann - nach erneutem Aufruf - auch jüngere Altersgruppen geimpft werden.
Wie viele Impfungen erfolgen im Impfzentrum?
Das Impfzentrum soll möglichst an 7 Tagen die Woche jeweils mindestens mit einer Impfstraße geöffnet sein.
Die Anzahl der Termine ist abhängig von den regelmäßigen Lieferzahlen des Impfstoffes.
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