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Corona-Virus: 464 Gesamtfälle, 94 Erkrankte, 354 Genesene, 16 Verstorbene

Berkatal, den 04. 11. 2020

Pressemitteilung

Eschwege, den 4. November 2020

 

Corona-Virus: 464 Gesamtfälle, 94 Erkrankte, 354 Genesene, 16 Verstorbene

 

Von gestern auf heute gibt es 25 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Damit liegt die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten am heutigen Mittwoch bei 464, genesen sind inzwischen 354 Infizierte. In den letzten sieben Tagen gab es im Werra-Meißner-Kreis 81 Neuinfektionen. Mit dieser Zahl befinden wir uns in der fünften Eskalationsstufe.

 

Erkrankt bzw. positiv getestet sind derzeit 94 Personen (Bad Sooden-Allendorf: 1, Eschwege: 25, Großalmerode: 8, Hessisch Lichtenau: 15, Meißner: 4, Neu-Eichenberg: 2, Ringgau: 2, Sontra: 8, Waldkappel: 7, Wanfried: 4, Wehretal:1, Witzenhausen: 17). Todesfälle sind insgesamt 16 zu beklagen. Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 12 positiv getestete Patienten auf der normalen Isolierstation und 3 auf der Intensivstation ohne Beatmung und 1 mit Beatmung behandelt. Das Klinikum übernimmt inzwischen auch Patienten, die aus anderen Regionen stammen, da dort die Intensivkapazitäten erschöpft sind.

 

Kontaktpersonen, beispielsweise auch zu Fällen aus umliegenden Landkreisen, wurden bzw. werden weiterhin ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit über 600 Personen in Quarantäne. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 2 bis 98 Jahren. Etwaige Abweichungen zu den Angaben des RKI ergeben sich durch Verzögerungen in der Meldekette.

 

Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

 

Seit dem 8. August 2020 müssen alle Reiserückkehrenden aus Risikogebieten dem Gesundheitsamt ein ärztliches Zeugnis vorlegen, welches bescheinigt, dass sie nicht an Covid-19 erkrankt sind. Wer dies nicht vorlegen kann, muss sich in Deutschland einem Test unterziehen. Diesen Test können die Reiserückkehrer an Flughäfen, bei niedergelassenen Ärzten oder den von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentren machen. Bis zur Vorlage der genannten Bescheinigungen muss der Reiserückkehrer eine Quarantäne einhalten, welche ausschließlich vom Gesundheitsamt aufgehoben werden kann.

 

Die jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete ist einzusehen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministerium unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html

 

 

 

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