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Hessen ergreift weitere Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb

Berkatal, den 29. 10. 2020

                                                                                           
29. Oktober 2020  

Nr. 81 
 

Hessen ergreift weitere Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb 
Lorz: „Wir wollen trotz steigender Infektionszahlen auch zukünftig den schulischen Regelbetrieb im größtmöglichen Maße gewährleisten.“ 
Die stark gestiegenen Infektionszahlen haben Bund und Länder in dieser Woche veranlasst, tiefgreifende Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens vorzunehmen. „Als Kultusminister bin ich sehr dankbar, dass die getroffenen Entscheidungen neben der Sicherung des Gesundheitssystems vor allem das Ziel haben, Schulen und Kindertagesstätten weiter offen zu lassen, damit alle Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung weiterhin wahrnehmen können“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute zu den Vereinbarungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel vom Mittwoch. Auf Grundlage dieser Beschlüsse hat heute das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung zur Aufrechterhaltung eines sicheren Schulbetriebs verschiedene Änderungen der bisherigen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation beschlossen.  
 
 
Maskenpflicht auch im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5 
 
Das Tragen einer Maske beziehungsweise Mund-Nase-Bedeckung ist ein effektives Mittel zum Schutz vor einer Corona-Infektion. Deshalb gilt seit Schuljahresbeginn landesweit eine Pflicht zum Tragen einer solchen Bedeckung außerhalb des Unterrichts.  „Diese allgemeine Vorgabe des Landes und die situative Ausweitung der Maskenpflicht durch die lokalen Gesundheitsbehörden haben ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass bisher 99 Prozent der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte am Präsenzunterricht teilnehmen konnten“, betonte Lorz. Diese Zahlen zeigten eindrucksvoll, welch großes Verantwortungsbewusstsein und Engagement alle an Schule Beteiligten bisher gezeigt hätten. „Gleichzeitig müssen wir konstatieren: Das Infektionsgeschehen in der Gesellschaft und damit auch im direkten Umfeld unserer Schulen wird immer dynamischer“, so Lorz. „Dies wird, wenn wir nicht handeln, zur Folge haben, dass künftig mehr Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte aufgrund von Infektionen, Verdachtsfällen oder Quarantäne-Maßnahmen nicht am Unterricht vor Ort in den Schulen werden teilnehmen können. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, gilt ab der kommenden Woche (Montag, 2. November) als weitere Schutzmaßnahme landesweit ab Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-NaseBedeckung. Diese Entscheidung ist uns aus pädagogischer Sicht keinesfalls leichtgefallen, aber wir halten sie nun für erforderlich.“ Natürlich erhielten die Schülerinnen und Schüler im Unterricht genügend Möglichkeiten, um beispielsweise während des Lüftens Maskenpausen einzulegen, so der Minister. 
 
 
Konstante Lerngruppen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 
 
Die zweite zentrale Schutzmaßnahme für einen möglichst sicheren Schulbetrieb ist die Einrichtung konstanter Lerngruppen für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 vorerst bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Diese Unterrichtsorganisation entspricht der Stufe 2 des Leitfadens zur Schulorganisation unter Pandemie-Bedingungen („Eingeschränkter Regelbetrieb“) und soll von den Schulen spätestens zum 9. November 2020 umgesetzt werden. Der Wechsel der Lehrkräfte zwischen den Lerngruppen ist unter Einhaltung der Hygienevorgaben weiterhin grundsätzlich möglich. Um eine Durchmischung von Gruppen zu vermeiden, wird in allen Schularten das schulische Angebot angepasst (Wegfall von Arbeitsgemeinschaften, Anpassung des Ganztagsangebots mit dem Ziel feststehender Gruppen). „Die Arbeit in konstanten Lerngruppen haben unsere Grundschulen bereits in den letzten beiden Wochen des zurückliegenden Schuljahrs erfolgreich erprobt. Hieran knüpfen wir nun an“, so Lorz weiter.  
 
Abschließend verwies der Kultusminister nochmals auf das neue Angebot, für Lerngruppen ab Jahrgangsstufe 8 bei Vorliegen der entsprechenden digitalen Infrastruktur bzw. Ausstattung sogenannten „digital-gestützten Distanzunterricht“ durchzuführen. Interessierte Schulen, die dieses Unterrichtsformat umsetzen möchten, können es über die Staatlichen Schulämter beim Hessischen Kultusministerium beantragen. „Die kommenden Wochen werden alle an Schule Beteiligten erneut vor große Herausforderungen stellen. Uns ist bewusst, dass die neuen schulorganisatorischen Änderungen Einschränkungen sind, die niemand von uns gerne vornimmt. In Anbetracht der derzeitigen Lage wollen wir aber alles unternehmen, damit unsere Schulen trotz Pandemie geöffnet bleiben und unsere Kinder und Jugendlichen so viel Normalität wie möglich haben“, erklärte der Kultusminister abschließend.

 

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