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Park- und Halteverstöße in Berkatal

Berkatal, den 03. 05. 2024

In den letzten Wochen mussten wieder extrem viele Parkverstöße in Berkatal festgestellt werden. Betroffen sind vor allem die Straßen Trift und Steinweg sowie Im Rohr und Neue Straße – jeweils in Frankershausen. Es wurde festgestellt, dass Fahrzeuge in diesen Bereichen in außergewöhnlich hohem Ausmaß auf Gehwegen oder im Park- bzw. Halteverbot abgestellt werden. 

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals ausdrücklich auf die Rechtslage beim Parken hin:

  • Das Parken auf dem Gehweg ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur in besonders gekennzeichneten Bereichen. 

  • Wer verbotswidrig auf dem Gehweg parkt, erhält grundsätzlich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 55,00 €.

  • Wird durch das so abgestellte Fahrzeug jemand behindert (etwa, weil ein Kinderwagen nicht mehr vorbeigeschoben werden kann), so erhöht sich das Bußgeld auf 70,00 €; zusätzlich wird ein Punkt in der Fahreignungskartei eingetragen. 

  • Soweit durch das Parken eine Gefährdungssituation entsteht, erhöht sich das Bußgeld sogar auf 80,00 €. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Rettungsfahrzeuge (wozu auch Feuerwehrfahrzeuge gehören) behindert werden. Besonders im Bereich der Ausfahrten an den Feuerwehrhäusern in Berkatal sind daher Fahrzeuge so zu parken, dass die ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge nicht behindert werden. Das gilt auch für die Benutzung der nur für Einsatzkräfte reservierten Parkplätze. 

  • Grundsätzlich gilt, dass Parken nur auf der Fahrbahn gestattet ist. Hierbei ist aber zu beachten, dass zwischen geparktem Fahrzeug und dem gegenüberliegenden Straßenrand noch ein Bereich von 3 Metern freizuhalten ist. Ist dies nicht möglich, so ist das Parken in diesem Bereich nicht möglich und daher nicht gestattet. 

 

Berkatal, den 03.05.2024 

 

Der Gemeindevorstand 

Der Gemeinde Berkatal 

 

Dr. Bergner Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Park- und Halteverstöße in Berkatal