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Poolwasser ist Abwasser

Berkatal, den 15. 06. 2023

Poolwasser ist Abwasser

Hinweise zur Entsorgung von Wasser aus privaten Schwimmbädern

Aufgrund einer Aktualisierung des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Entsorgung von Schwimmbadwasser ist ein Versickern ins Erdreich nicht gestattet.

In dem Erlass heißt es:
„Bei Schwimmbadwasser handelt es sich um Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist und somit als Abwasser (Schmutzwasser) nach §54 Abs. 1 Nr. 1 WHG zu betrachten ist. Dieser Gebrauch besteht zum einen in einer Verunreinigung des Wassers durch den Badenden, zum anderen im Einsatz chemischer Zusatzstoffe. Durch die Vermischung des durch Niederschlag im Schwimmbecken aufgefangenen Niederschlagswasser mit dem enthaltenen Schwimmbadwasser, wird auch dieses Niederschlagswasser zu Abwasser.
Somit können die Rechtsvorschriften für das Einleiten von Niederschlagswasser nicht greifen. Diese Wässer sind nun zwingend einer Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen.

Bei der genannten Abwasserbehandlungsanlage handelt es sich um den Abwasserkanal der Gemeinde Berkatal.
Das Einleiten in ein Gewässer oder die Versickerung auf dem Grundstück ohne behördliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §103 WHG dar.
Sofern der Pool wie vorgesehen über die Hausinstallation befüllt worden ist, werden die Abwassergebühren entsprechend dem Frischwasserverbrauch mit der Jahresabrechnung in Rechnung gestellt.
Anträge auf Erlass der Kanalbenutzungsgebühren im Rahmen der Poolbefüllung können demnach nicht entsprochen werden.

Des Weiteren ist die Befüllung von Pools über von der Abwassergebühr befreite Wasserzähler für Garten und Landwirtschaft nicht mehr zulässig. Die Wasserentnahme über diese Wasserzähler dient ausschließlich zum Zwecke der Bewässerung des Gartens und/oder der Versorgung des Viehbestandes. Gleiches gilt für die Wasserentnahme durch ein Standrohr aus dem öffentlichen Trinkwassernetz.

Berkatal, den 14.06.2023                                      DER GEMEINDEVORSTAND

                                                                                   DER GEMEINDE BERKATAL

                                                                                   Im Auftrag

                                                                                   Anke Bergner

                                                                                                  Sachbearbeiterin

 

 

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