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Die Verbraucherzentrale informiert: Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

Berkatal, den 04. 10. 2022

Pressemitteilung vom 04.Oktober 2022

 

Verbraucherzentralen wiederholen „Woche der Vorsorge“ und bieten bundesweit an fünf Tagen 29 kostenlose Online-Vorträge an

Wegen der enorm hohen Nachfrage im vergangenen Jahr wiederholen die Verbraucherzentralen ihre „Woche der Vorsorge“. Vom 07. bis zum 11. November 2022 bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 29 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass und digitale Assistenzsysteme an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/woche-der-vorsorge.  

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen. „Im letzten Jahr sind wir mit der Woche der Vorsorge auf sehr großes Interesse gestoßen. Das zeigt uns, wie wichtig den Menschen das Thema ist. Sie wollen für den Fall der Fälle bestens vorsorgen“, sagt Daniela Hubloher, Medizinerin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Mit der Woche der Vorsorge wollen wir dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen für ihre persönliche Vorsorge treffen können.“

Die Verbraucherzentralen bieten während der „Woche der Vorsorge“ folgende Online-Vorträge an:

 

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Zehn Termine zur Auswahl:

Montag 07.11.2022, 15 Uhr und 18 Uhr,

Dienstag, 08.11.2022, 15 Uhr, 18 Uhr und 18.30 Uhr,

Mittwoch 09.11.2022, 18 Uhr,

Donnerstag 10.11.2022, 15 Uhr und 18 Uhr,

Freitag 11.11.2022 15 Uhr und 18 Uhr

 

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanzielle und rechtliche Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Acht Termine zur Auswahl:

Montag, 07.11.2022, 15 Uhr und 18 Uhr,

Dienstag, 08.11.2022, 18 Uhr,

Mittwoch 09.11.2022, 15 Uhr und 18 Uhr,

Donnerstag 10.11.2022, 15 Uhr und 18 Uhr,

Freitag, 11.11.2022, 18 Uhr

 

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online- Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.

Acht Termine zur Auswahl:

Montag, 07.11.2022, 18 Uhr,

Dienstag, 08.11.2022, 15 Uhr und 18 Uhr,

Mittwoch 09.11.2022, 15 Uhr und 18 Uhr,

Donnerstag, 10.11.2022, 18 Uhr,

Freitag 11.11.2022, 15 und 18 Uhr

 

Digitale Assistenzsysteme: Was Sie brauchen, damit Sie lange zu Hause leben können, entscheiden Sie

Saugroboter, Seniorenhandys oder smarte Blutdruckmessgeräte verbessern die Lebensqualität - gerade für Senioren. Smarte Uhren und intelligente Tablettenspender helfen, die Gesundheit zu erhalten. Abschaltautomatiken und Alarmsysteme bieten Sicherheit.

In den Online-Vorträgen bieten die Verbraucherzentralen einen ersten Überblick, auch zu den Themen Datenschutz und Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die entweder für sich selbst oder Angehörige digitale Assistenzsysteme anschaffen wollen.

Drei Termine zur Auswahl:

Montag, 07.11.2022, 15 Uhr,

Dienstag, 08.11.2022, 18 Uhr,

Donnerstag, 10.11.2022, 18 Uhr 

 

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